Die FDKG Beitragsordnung
Die FDKG-Beitragsordnung wurde auf der virtuellen Mitgliederversammlung am 17. Juni 2021 verabschiedet und gilt rückwirkend vom 01. Januar 2021.
Mindestbeiträge: Grundlage § 5 FDKG Satzung
(Zeitraum: 01.01. – 31.12. eines jeden FDKG Geschäftsjahres)
persönliche Mitgliedschaft |
EUR 25,- |
juristische Mitgliedschaft |
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- Hochschulen / univ. Einrichtungen |
EUR 250,- |
- Industrie, Forschungsinstitute, Vereine und |
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Höhere Mitgliedsbeiträge | |
FDKG-Mitgliedern können einen höheren Mitgliedsbeitrag zahlen; aber keinen geringeren als der Mindestbeitrag seiner Beitragsklasse in dieser Beitragsordnung. | Grundlage: FDKG Satzung § 5, Abs. (1), letzter Satz |
Alle Mitgliedsbeiträge / Festbeiträge sind nach Eingang umgehend und ohne Abzüge auf die bekanntgegebenen FDKG-Kontoverbindungen zu überweisen.

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