Forschungsgemeinschaft der Deutschen Keramischen Gesellschaft e. V.

Die FDKG Beitragsordnung

Die FDKG-Beitragsordnung wurde auf der virtuellen Mitgliederversammlung am 17. Juni 2021 verabschiedet und gilt rückwirkend vom 01. Januar 2021.


Mindestbeiträge: Grundlage § 5 FDKG Satzung
(Zeitraum: 01.01. – 31.12. eines jeden FDKG Geschäftsjahres)

persönliche Mitgliedschaft

EUR       25,-

   

juristische Mitgliedschaft

 

- Hochschulen / univ. Einrichtungen

EUR      250,-

- Industrie, Forschungsinstitute, Vereine und 
  sonstige 
hier nicht aufgeführte Dritte      


EUR   1.000,-

   
Höhere Mitgliedsbeiträge  
FDKG-Mitgliedern können einen höheren Mitgliedsbeitrag zahlen; aber keinen geringeren als der Mindestbeitrag seiner Beitragsklasse in dieser Beitragsordnung. Grundlage:
FDKG Satzung § 5,
Abs. (1), letzter Satz


Alle Mitgliedsbeiträge / Festbeiträge sind nach Eingang umgehend und ohne Abzüge auf die bekanntgegebenen FDKG-Kontoverbindungen zu überweisen.


Nach oben
© 2012-2022 FDKG Forschungsgemeinschaft der Deutschen Keramischen Gesellschaft e.V.