Hier soll die Einreichung von Projektskizzen über die FDKG und weitere organisatorische Abläufe für eine erfolgreiche Umsetzung Ihres Forschungsvorhabens am Beispiel IGF-Projekt über die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) beschrieben werden.
Beispiel: Organisatorischer Ablauf eines IGF-Projekts über die AiF und BMWK
Änderungen im Ablauf sind jederzeit möglich. Wir versuchen, nachfolgende Ausführungen immer auf dem aktuellsten Stand zu halten.
Nach Einreichung/Vorstellung Ihrer IGF-Projektskizze (nachfolgend Projektantrag bzw. Projekt genannt) bei der FDKG erhalten Sie von der FDKG-Geschäftsführung ein positives bzw. negatives Votum per E-Mail.
Bei positivem Votum
Sie werden aufgefordert, zu einem fest definierten Zeitpunkt (ca. 8 bis 10 Wochen vor der anberaumten nächsten AiF-Gutachtersitzung) Ihren Projektantrag (und eventuell weitere Unterlagen) über die FDKG in das von der AiF zur Verfügung gestellte elektronische Antragstellung-Online-System (ELANO) einzureichen.
Phase 1
Nachdem alle Projektunterlagen vollständig über ELANO eingereicht und von der FDKG und abschließend von der AiF freigegeben wurden, wird Ihr Projektantrag von der AIF einer weiteren Begutachtung (Phase 1) unterzogen.
Phase 2
Nach erfolgreicher AiF-Begutachtung (Phase 2) wird i. A. Ihr Projekt im BMWK "Wettbewerb um die Fördermittel" aufgenommen. Die Höhe der erreichten AiF-Gutachterpunkte ist dabei entscheidend, ob sich Ihr Projekt gegenüber den Anträgen anderer Mitbewerber durchsetzen und obsiegen kann.
Monatlich werden bei der AiF alle "Projekte im Wettbewerb um die Fördermittel nach ihrer erreichten AiF-Gutachterpunktanzahl gesichtet" und die Projekte mit den höchsten AiF-Gutachterpunktzahlen können einen Zuschlag für BMWi-Fördermittel erhalten.
Ab dem 01.10.2020 kann ein Projektantrag max. 9 Monate im "Wettbewerb um die BMWK-Fördermittel" verbleiben, danach scheidet er - ohne Erteilung eines Fördermittelbescheides - aus dem Wettbewerb aus.
Hat Ihr Antrag im vorgenannten Wettbewerb obsiegt, kann i. d. R. zügig mit der Bearbeitung des Projektes begonnen werden. Nach Abschluss des Projektes wird Ihr Abschlussbericht in den FDKG bzw. DKG Internet- und Fachpublikationen aktiv beworben sowie alle Forschungsergebnisse dem interessierten Fachpublikum oder Dritten auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.
Bei negativem Votum
Die FDKG wird Sie auffordern, Ihren Projektantrag nach den ausgesprochenen Empfehlungen zu überarbeiten. Sie können den überarbeiteten Antrag bei der FDKG neu einreichen. Sollte Ihr Projekt von der FDKG wiederum mit einem negativem Votum beschieden werden, ist eine erneute Überarbeitung und Einreichung über die FDKG nicht mehr möglich.