Einreichung von Projektskizzen über die FDKG; weitere organisatorische Abläufe für eine erfolgreichen Umsetzung Ihres Forschungsvorhabens am Beispiel eines IGF-Projektes über die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF)
- Sie können zu jedem Zeitpunkt im laufenden Jahr Projektskizzen zu einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt über die FDKG zur Begutachtung einreichen (bitte nur per E-Mail an die FDKG-Geschäftsstelle).
- Bitte studieren Sie vor Einreichung Ihres Projektes den Link: Finanzierung
Ein- bis zweimal im Geschäftsjahr findet eine Sitzung des FDKG Forschungsbeirates (nachfolgend FDKG-FB genannt) statt.
In diesen Sitzungen können eingereichte Projektskizzen nicht nur fachlich beurteilt werden; der FDKG-FB gibt allen Antragstellern - auf eigenen Wunsch - auch Hinweise und Empfehlungen, die für (eventuell) nachgeordnete Begutachtungen wichtig sein könnten.
Ein Beispiel am organisatorische Ablauf eines IGF-Projektes über die AiF / BMWK
Nachfolgende Angaben ohne Gewähr / Änderungen sind im Ablauf durch BMWK und/oder AiF jederzeit möglich; wir versuchen, die Ausführungen auf den aktuellsten Stand zu halten
Nach Vorstellung Ihrer IGF-Projektskizze (nachfolgend Projektantrag bzw. Projekt genannt) bei der FDKG erhalten Sie eine E-Mail-Information von der FDKG-Geschäftsstelle und/oder Einladung vom FDKG-FB.
FDKG-Beurteilung ... mit positivem Votum
- Sie werden aufgefordert - ca. 10 - 12 Wochen vor einer anberaumten AiF-Gutachtersitzung) - Ihren Projektantrag (und eventuell, weitere Unterlagen) über die FDKG in das von der AiF zur Verfügung gestellte elektronische Antragstellung Online System (ELANO) einzureichen.
Phase 1
Nachdem von Ihnen alle Projektunterlagen vollständig über ELANO eingereicht und nachfolgend von der FDKG und AiF freigegeben wurden, wird Ihr Projektantrag einer AIF-Begutachtung (durch AIF-Gutachter) unterzogen.
Ist die AIF-Begutachtung negativ ausgefallen, kann der Projektantrag überarbeitet und neu bei der FDKG eingereicht werden. Sollte Ihr Projekt bei einer zweiten AIF-Begutachtung wiederum mit einem negativem Votum beschieden werden, ist eine erneute Überarbeitung des Projektes und/oder Einreichung bei der FDKG und/oder AIF nicht mehr möglich.
Phase 2
Nach einer erfolgreicher AiF-Begutachtung wird i. allg. Ihr Projekt im BMWK "Wettbewerb um die Fördermittel" aufgenommen.
Die Höhe der erreichten AiF-Gutachterpunkte ist dabei entscheidend, ob sich Ihr Projekt gegenüber den Anträgen anderen Mitbewerbern durchsetzen (obsiegen) kann.
Monatlich werden bei der AiF alle "Projekte im Wettbewerb um die BMWK-Fördermittel nach ihrer erreichten AiF-Gutachterpunktanzahl gesichtet" und die Projekte mit den höchsten AiF-Gutachterpunktzahlen können einen Zuschlag für die BMWK-Fördermittel erhalten.
Hinweis: Ab dem 01.10.2020 kann ein Projektantrag max. 9 Monate (ehemals 18 Monate) im BMWK "Wettbewerb um die Fördermittel" verbleiben, danach scheidet das Projekt - ohne Erteilung eines BMWK-Fördermittelbescheides - aus.
Hat Ihr Antrag im vorgenannten BMWK-Wettbewerb obsiegt, kann i. d. R. zügig mit der Bearbeitung des Projektes begonnen werden.
Nach Abschluss des Projektes, wird Ihr Abschlussbericht in den FDKG bzw. DKG Internet- und Fachpublikationen aktiv beworben sowie alle Forschungsergebnisse dem interessierten Fachpublikum und/oder Dritte - auf Nachfrage - zur Verfügung gestellt.
FDKG-Beurteilung ... mit negativem Votum
- Die FDKG / der FDKG-FB wird Sie auffordern, Ihren Projektantrag nach den ausgesprochenen Empfehlungen neu zu überarbeiten.
Sie können den überarbeiteten Projektantrag bei der FDKG erneut einreichen. Sollte Ihr Projekt von der FDKG / dem FDKG-FB wiederum mit einem negativem Votum beschieden werden, ist eine erneute Überarbeitung und/oder Einreichung bei der FDKG nicht mehr möglich.
