Antragstellung und organisatorischer Ablauf (am Beispiel IGF)

Hier soll die Einreichung von Projektskizzen über die FDKG und weitere organisatorische Abläufe für eine erfolgreiche Umsetzung Ihres Forschungsvorhabens am Beispiel IGF-Projekt beschrieben werden.

Allgemein ...
  • Sie können zu jedem Zeitpunkt im laufenden Jahr Projektskizzen zu (keramischen) Forschungsvorhaben über die Geschäfstelle einreichen (bitte nur per E-Mail). 
  • Nach Vorgabe desVorstandesfinden Sitzungen des FDKG-Forschungsbeirats (FB) statt. In diesen FB-Sitzungen werden eingereichte Projektskizzen fachlich beurteilt; der FB kann den Antragstellern - auf Wunsch - Hinweise und Empfehlungen geben, die für eventuell nachgeordnete Begutachtungen wesentlich sein könnten.
  • Bitte studieren Sie in jedem Fall vor Einreichung eines Forschungsvorhabens über die FDKG den Link Finanzierung

 

Beispiel: Organisatorischer Ablauf eines IGF-Projekts

Änderungen im Ablauf sind jederzeit möglich. Wir versuchen, nachfolgende Ausführungen immer auf dem aktuellsten Stand zu halten.

Nach Einreichung/Vorstellung Ihrer IGF-Projektskizze (nachfolgend Projektantrag bzw. Projekt genannt) beim FDKG-Forschungsbeirat erhalten Sie von diesem Gremium ein positives bzw. negatives Votum per E-Mail.
 

Bei positivem Votum

Sie werden aufgefordert, zu einem fest definierten Zeitpunkt (ca. 8 bis 10 Wochen vor der anberaumten nächsten Gutachtersitzung) Ihren Projektantrag (und eventuell weitere Unterlagen) über die FDKG in das von der DLR zur Verfügung gestellte elektronische Antragstellung-Online-System einzureichen.
 

Phase 1
Nachdem alle Projektunterlagen vollständig eingereicht und von der FDKG und abschließend von DLR freigegeben wurden, wird Ihr Projektantrag über DLR einer weiteren Begutachtung (Phase 1) unterzogen.

Phase 2
Nach erfolgreicher DLR-Begutachtung (Phase 2) kann Ihr Projekt - unter bestimmten Vorraussetzungen - im BMWK "Wettbewerb um die Fördermittel" aufgenommen werden. Die Höhe der erreichten DLR-Gutachterpunkte ist dabei entscheidend, ob sich Ihr Projekt gegenüber den Anträgen anderer Mitbewerber durchsetzen und obsiegen kann.


In definierten Zeitabständen werden beim BMWK alle "Projekte im Wettbewerb um die Fördermittel nach ihrer erreichten DLR-Gutachterpunktanzahl gesichtet" und die Projekte mit den höchsten Gutachterpunktzahlen können einen Zuschlag für BMWK-Fördermittel erhalten.

Ab dem 01.10.2020 kann ein Projektantrag max. 9 Monate im "Wettbewerb um die BMWK-Fördermittel" verbleiben, danach scheidet er - ohne Erteilung eines Fördermittelbescheides - aus dem Wettbewerb aus.


Hat Ihr Antrag im vorgenannten Wettbewerb obsiegt, kann i. d. R. zügig mit der Bearbeitung des Projektes begonnen werden. Nach Abschluss des Projektes wird Ihr Abschlussbericht in den FDKG bzw. DKG Internet- und Fachpublikationen aktiv beworben sowie alle Forschungsergebnisse dem interessierten Fachpublikum oder Dritten auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.


Bei negativem Votum

Die FDKG wird Sie auffordern, Ihren Projektantrag nach den ausgesprochenen Empfehlungen zu überarbeiten. Sie können den überarbeiteten Antrag bei der FDKG neu einreichen. Sollte Ihr Projekt von der FDKG wiederum mit einem negativem Votum beschieden werden, ist eine erneute Überarbeitung und Einreichung über die FDKG nicht mehr möglich.